FAQ

Wiederkehrende FRAGEN!

Das THEMA Heimittelversorgung ist ein sehr komplexes Thema, für Eltern aber eben auch für uns Ärzte. Leider laufen hier die Meinungen oft auseinander und es kommt zu einem Wechsel des Arztes. Das ist sehr schade, denn oft sind es nur Probleme im Verstehen, was der Arzt meint.

Jedes Alter eines Kindes hat bestimmte Bedürfnisse. So ist eine Krankengymnastik sicher in der frühkindlichen Entwicklung eines Kindes sinnvoll, aber nicht zwingend bei 3 oder 4 Jährigen, weil Sie noch Probleme mit der Koordination haben, unbeholfen sind oder einfach unsportlich.

Dafür untersuchen wir die Kinder jährlich und begleiten die Entwicklung. Genauso, ist es oft unsinnig mit einem 2 Jahre alten Kind eine logopädische Behandlung zur Sprachentwicklung zu beginnen. Hier bieten sich Vorlesen und Spiele mit dem Kind an. Auch eine Ergotherapie mit 3 oder 4 Jahren, weil das Kind noch kein Sitzfleisch hat oder man die Schule gut vorbereiten will, ist oft eine übertriebene Massnahme.

Es wird durch unzufriedene Eltern oder Medien die Meinung verbreitet, das Budget würde uns Ärzte hindern eine solche Therapie aufzuschreiben. Das ist Mitnichten der Fall. Es geht um eine korrekte Verordnung und auch einen sinnvollen Umgang mit Ressourcen. 

Krankenkassen haben dafür den Heilmittelkatalog erstellt, der uns die Arbeit in diesem schwierigen System ermöglicht. Hier wird eine grobe Richtlinie der Behandlungsdauer, Frequenz und der individuellen Möglichkeiten innerhalb der entsprechenden Fachbereiche gegeben. Das erleichtert in vielen Fällen die Arbeit immens. Leider setzt aber diese Heilmittelrichtlinie, die für uns und Therapeuten letztlich bindend ist, manchmal bestimmte Regeln für die Erbringung und Rezeptierung einer solchen Massnahme voraus.


Dazu  gehört unter anderem die Kontrolle durch uns Ärzte, was den Therapieerfolg betrifft. Das wiederum erfordert eine persönliche Vorstellung des Kindes. Weil eben dieses mein Patient ist und eben nicht der Vater oder die Mutter. Wenn das im laufenden Quartal noch nicht erfolgt ist, dann muss das eben für die Verordnung nachgeholt werden.

Manchmal ist eben auch eine diagnostische Massnahme erforderlich, wie bei anhaltender Verordnung einer Logopädie, die Vorstellung bei einem Pädaudiologen.

Oder es ist eben zwingend die Vorstellung bei einem SPZ, Kinderpsychologen und Psychiater für eine Eingangsdiagnostik erforderlich, wenn es sich um die Verordnung einer Ergotherapie bei Konzentrationsstörung handelt.

Ja, gerade letzteres ist eine Frustfaktor für Sie und mich. Ich habe wirklich keine Lust mich immer wieder erklären zu müssen. Wenn es zu einem Regress kommt und ich keine Eingangsdiagnostik habe bei einer Ergotherapie für die Förderung der Konzentration, muss ich diese aus meinem privaten Vermögen bezahlen. Das ist in etwa so, wie wenn Sie bei VW am Band arbeiten und ein VW BUS geht kaputt, dann zieht ihnen der Arbeitgeber den Defekt einfach so vom Gehalt ab, ohne das Sie vielleicht etwas falsch gemacht haben.

Das finde ich nicht fair und darum bestehe ich auf die Einhaltung der Regeln, denn nur so bleibt mir der Unmut der Krankenkassen und meiner Familie erspart.

Ich bitte Sie daher auch mal mich zu verstehen. Kein Kind ist wegen einer 6 Monate später durchgeführten Ergotherapie behindert oder hat eine schwerwiegende Störung für das weitere Leben entwickelt. Bedenken Sie, ich erläutere Ihnen doch, warum das Kind Diagnostik bekommen soll und wie Sie diese bekommen.

Diese Zeit würde ich mir nicht nehmen, wenn ich nicht auch der Meinung wäre, Ihr Kind würde von der Therapie nicht profitieren.

DANKE für Ihr Verständnis.



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